Antrag:
Die Stadt erlässt eine Satzung, die grundsätzlich eine verpflichtende Installation von Photovoltaik auf den Dachflächen aller Neubaumaßnahmen im Stadtgebiet regelt. In diesem Zusammenhang sind Photovoltaikanlagen zukünftig - für Bestands- wie Neubauten - auch auf Dachflächen innerhalb des Ensembles Altstadt möglich.
Begründung:In anderen Städten und Bundesländern wird die sog. Solare Baupflicht (z.B. Tübingen, Amberg, Hamburg, in BaWü für Nicht-Wohngebäude)…