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persönlicher Kommentar / Leserbrief

Die abgegebenen Stimmen zählen

Leserbrief vom 18.10.2010 zum Bericht "Bürgerentscheid kann nicht umgesetzt werden" vom 18./19.09.2010 in der SZ Freising, S. R1

Zum Schluss des Berichts wird der Echinger Gemeinderat Dieter Migge mit folgender Aussage zitiert: "Ich sehe keinen Anlass, auf eine Therme zu verzichten. Wir wissen, dass knapp ein Viertel der Unterschleißheimer eine Entscheidung getroffen hat, die Meinung der schweigenden Mehrheit kennen wir nicht."

Die geringe Stimmbeteiligung ist ein immer wieder vorgebrachtes Argument gegen die Legitimität von Volks- oder Bürgerentscheiden - dem aber heftig zu widersprechen ist. Welch seltsames Demokratieverständnis! Alle Stimmberechtigten waren in Unterschleißheim zur Abstimmung aufgerufen und konnten abstimmen. Die es nicht getan haben, denen war die vorgelegte Abstimmungsfrage vielleicht nicht so wichtig, als dass sie ihr Stimmrecht genutzt hätten. Oder sie waren unentschieden. Oder hatten sonst einen Grund nicht mitzustimmen. Das ist eines jeden eigene Entscheidung und berührt die Gültigkeit des Bürgerentscheids überhaupt nicht. Allenfalls ist es ein Indikator für die Bedeutung der vorgelegten Frage.

Wie auch immer: zählen können nur die abgegebenen Stimmen. Nur so kann Demokratie funktionieren. Einem Wahl- oder Abstimmungsergebnis wegen zu geringer Beteiligung die Legitimation abzusprechen, würde unser gesamtes demokratisches System obsolet machen. Ab welcher Wahlbeteiligung sollte z.B. eine Gemeinderats- oder Bürgermeisterwahl gültig sein? An der Stichwahl des ersten Bürgermeisters in Eching am 18.7.2010 haben sich zum Beispiel 46,7 Prozent, also weniger als die Hälfte der Wahlberechtigten beteiligt. Bürgermeister Riemensberger wurde mit den Stimmen von nur 24,5 Prozent, also von weniger als einem Viertel der Wahlberechtigten gewählt. Dennoch ist es unstrittig, dass die Wahl gilt. Denn jeder Wahlberechtigte hätte wählen können. Dasselbe gilt für den Gemeinderat. Darf ich einem knappen Gemeinderatsbeschluss die Legitimität absprechen, wenn dieser Gemeinderat nur mit 60 Prozent Wahlbeteiligung gekürt worden ist und die Rats-Mehrheit dann ja kaum ein Drittel der wahlberechtigten Bevölkerung repräsentiert? Natürlich nicht! Und Gleiches gilt auch für einen rechtmäßig durchgeführten Bürgerentscheid.

Reinhold Reck
Freising

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