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persönlicher Kommentar / Leserbrief

Schweiz: 90 Prozent stimmen ab.

Leserbrief vom 15. Nov. 2016 zu Artikeln "Volksabstimmung ohne Volk" und "Das Elend mit den Referenden" in der SZ vom 4. Nov. 2016.

In oben genannten Artikeln wird nicht unterschieden zwischen Volksabstimmungen, die über Unterschriftensammlung und Volksbegehren aus dem Volk heraus kommen und nach verfassungsmäßig garantierten und gesetzlich geregelten Verfahren durchgeführt werden, und Plebisziten oder Volksbefragungen, die von den jeweils Regierenden – David Cameron, Viktor Orbán, Matteo Renzi – nach Gutdünken angesetzt werden. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge. Ersteres gibt dem Volk die Souveränitätsrechte, die ihm gebühren. Letzteres ist ein Herrschaftsinstrument in der Hand der Mächtigen.

Das immer wieder angeführte Argument der geringen Abstimmungsbeteiligung greift nicht. Es gibt auch bei der Wahl der Repräsentanten zu Recht keine Beteiligungsquoren. Dadurch ist so mancher bayerische Bürgermeister schon von gerade mal 25 Prozent der Wahlberechtigten gewählt worden. Auch viele mit einfacher Mehrheit direkt gewählte Bundestagsabgeordnete kommen kaum über diese Quote. Man könnte auch darauf hinweisen, mit welcher (Nicht-)Beteiligung von Abgeordneten im Deutschen Bundestag tagtäglich wichtige Gesetze beschlossen werden. Da sind teilweise nicht einmal zehn Prozent der Abgeordneten anwesend. Niemand kommt deswegen auf die Idee, die Legitimität einer solchen Wahl oder Abstimmung zu bestreiten, denn alle hatten die Möglichkeit hinzugehen und sich zu beteiligen.

Dazu noch ein interessantes Detail: Obwohl sich in der Schweiz bei einzelnen Abstimmungen teilweise nur knapp mehr als 40Prozent beteiligen, kommt man nach Zahlen des Bundesamtes für Statistik bei einer Betrachtung von 20 Abstimmungsterminen, das entspricht einem Zeitraum von fünf Jahren, auf eine Quote von mehr als 90 Prozent, die in diesem Zeitraum mindestens einmal abgestimmt haben.

Das vorgebrachte Argument, gerade die wichtigen Materien wie die künftige italienische Verfassung oder das Freihandelsabkommen TTIP seien zu komplex, die Vorlagen zu umfangreich für Volksentscheidungen, ist ebenfalls nicht stichhaltig. Es ist ja allgemein bekannt, dass sich auch in den Parlamenten pro Fraktion jeweils nur wenige Abgeordnete aus den zuständigen Fachausschüssen detailliert mit den Gesetzesvorhaben beschäftigen und die übrigen ihr Abstimmungsverhalten in aller Regel an diesen orientieren. Selbst Vorlagen von großer Tragweite wie zum Beispiel die Verträge von Lissabon waren von vielen Abgeordneten vor der Abstimmung nicht gelesen worden. Insofern ist es natürlich genauso legitim, sich bei Volksabstimmungen an Voten von Persönlichkeiten, Organisationen oder Parteien zu orientieren, denen man vertraut.

Natürlich hat Detlef Esslinger recht, wenn er in „Volksentscheide ohne Volk“ schreibt, man helfe der repräsentativen Demokratie nicht, wenn man sie abschaffe. Aber das will ja auch kein ernsthafter Verfechter direktdemokratischer Verfahren, schon gar nicht der zitierte Verein „Mehr Demokratie“. Es ist schlicht zu billig, immer wieder zu unterstellen, es ginge um ein Entweder/Oder von direkter und repräsentativer Demokratie. Nein, direktdemokratische Verfahren können immer nur Ergänzung und Korrektiv repräsentativer Verfahren sein. Ich kann nicht verstehen, wieso man dem Volk als Souverän nicht zutrauen will, in Sachfragen zu entscheiden. Es geht ja in der Politik in der Regel nicht um die bessere oder schlechtere Entscheidung – dann könnte man sie nämlich fachkundigen Beamten und Expertinnen überlassen – sondern um Interessen oder Vorstellungen, die in den politischen Prozess eingebracht werden und zu denen politische Entscheidungen getroffen werden müssen. Warum soll ein Volk seinen Weg – natürlich in den Grenzen der unveräußerlichen Menschenrechte, der Grundrechte und des Völkerrechts – nicht selbst entscheiden? Dr. Reinhold Reck, Freising

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