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Die ÖDP im Gemeinderat Neufahrn

Florian Pflügler

Referent für Umwelt, Energie und Verkehr

Mitglied im Flughafen-, Planungs- und Bauausschuss

Vertreter im Zweckverband Versorgungs- und Verkehrsbetriebe Neufahrn-Eching

Mitglied im Sozialbeirat

 

 

Felix Bergauer

Anträge und Infos zur neuen Buslinie

MVV-Buslinie 692 (Neufahrn – S1-Neufahrn – Mintraching – GE-Römerweg – S8-Hallbgm. – Hallbergmoos)

Kommentar von Florian Pflügler zur neuen Buslinie

Über meinen Beschlussvorschlag (Variante I) ist wegen des deutlich längeren Linienweges im Süden und Osten Neufahrns als weitestgehender Vorschlag zuerst abgestimmt worden. Für diesen wurde mit 6:18 (ja:nein) Stimmen keine Mehrheit erreicht. Auch mit dem Beschlussvorschlag den ich als Variante II vorgelegt habe, werden zwei wichtige Ziele im Neufahrner Süden neu durch den ÖPNV erschlossen: Das neue Gewerbegebiet NOVA-Gelände im Süd-Westen und der Gemeindefriedhof im Süd-Osten Neufahrns. Dieser erfuhr mit dem Gemeindratsabstimmungsergebnis 16:9 (ja:nein) Stimmen eine klare Mehrheit. Dieser Beschluss ist eine Detailfestlegung für den Linienweg im Neufahrner Süden für den Gemeinden Hallbergmoos und Neufahrn und dem Landkreis Freising bereits im Sommer 2016 beschlossen Linienweg für die neue Buslinie 692 die den Linienweg Neufahrn-Ortslinie – Neufahrn-S1 – Mintraching – GE-Römerweg – Hallbergmoos-S8 – Hallbergmoos-Ortslinie bedient. Der Betriebsbeginn ist zum nächsten Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2017. Es findet zunächst ein vierjähriger Probebetrieb statt. Entsprechend der neuen Erkenntnisse während dieser Probebetriebszeit, wie z.B. bzgl. Fahrgastaufkommen und verkehrsbetrieblicher Aspekte, wird diese Linie weiterentwickelt.

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Erweiterung der Stellplatzsatzung mit Carsharing

Der Gemeinderat verlangt in seinen Planungen im zentralen Ortsbereich eine verdichtete Nutzung der Bahnhofstraße. Für die Stärkung des Einzelhandels in Neufahrn, sollen im Erdgeschoß ausschließlich Geschäfte zulässig sein. In den darüberliegenden Geschoßen sind Dienstleistungen und Wohnen vorgesehen. Eine verdichtete Bebauung mit drei und mehr Vollgeschoßen führt entsprechend der derzeitigen Stellplatzsatzung der Gemeinde dazu, dass nur wenige große Wohnungen möglich sind. Denn nur so lassen sich in der Tiefgarage die zwei Stellplätze je Wohneinheit noch umsetzen. Ausschließlich große Wohnungen können aber nicht den vielfältigen Bedarf im Neufahrner Zentrum abdecken und es kann sich nicht jeder Wohnungen mit mehr als 100qm leisten. Außerdem ist von der Bahnhofstraße aus vieles fußläufig erreichbar und es gibt eine hervorragende ÖPNV-Verbindung z.B. nach Garching, nach München, nach Hallbergmoos, zum Flughafen und über Freising nach Niederbayern und in die Oberpfalz. Sprich die Anforderung für zwei Stellplätze je Wohneinheit ist insbesondere in der Bahnhofstraße völlig übertrieben. Deshalb habe ich über einen Antrag versucht eine neuen Punkte in die Stellplatzsatzung mitaufzunehmen, der es Bauherren ermöglicht statt 7 Stellplätze zu errichten ein Carsharing-Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Ein Carsharing-Angebot entspricht dem Mobilitätsbedarf von BürgerInnen, die im zentralen Ortsbereich wohnen wesentlich besser. Mehr dazu im Antrag zum Carsharing...

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Neufahrn: Teilnahme am Stadtradeln

Die Teilnahme einer Kommune beim STADTRADELN bedarf eines offiziellen Beschlusses des zuständigen politischen Gremiums, bei uns also des Neufahrner Gemeinderats. Den Antrag für die erstmalige Teilnahme im Jahr 2015 habe ich im Januar 2015 gestellt. Er fand eine große Mehrheit. Die Beteiligung aus der Neufahrner Bevölkerung war überwältigend. Denn die Anzahl von 327 aktiven STADTRADLerInnen ist für Gemeinden unserer Größenordnung eine weit überdurchschnittliche Beteiligung. Neben Einzelteilnehmer in der offenen Gruppe nahmen zahlreiche Vereine, sowie die Mittelschule und das Oskar-Maria-Graf-Gymnasium teil. Die Fahrradkilometerleistung im Rahmen des STADTRADELNs übertraf mit 65.829 km die anfängliche Erwartung von 10.000 km bei weitem. Damit wurde auch der Gemeinschaftspreis, ein Trinkbrunnen im Ortszentrum, gewonnen. Dieser steht am Ostende des Marktplatzes in der Nähe des Zebrastreifens. Es folgte im Herbst 2015 ein Gemeinderatsbeschluss zur regelmäßigen Teilnahme beim STADTRADELN. 2016 nahm die Gemeinde Neufahrn als Einzelbewerber teil. In 2017 wird die Gemeinde Neufahrn beim landkreisweiten STADTRADELN als Untergliederung teilnehmen. Die Eröffnungsveranstaltung für das Landkreis-STADTRADELN findet am 18. Juni 2017 am Marktplatz Neufahrn statt."

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