Die ÖDP im Gemeinderat Neufahrn
Florian Pflügler
Referent für Umwelt, Energie und Verkehr
Mitglied im Flughafen-, Planungs- und Bauausschuss
Vertreter im Zweckverband Versorgungs- und Verkehrsbetriebe Neufahrn-Eching
Mitglied im Sozialbeirat
Felix Bergauer
Antrag zur Busbeschleunigung
Antrag: Implementierung von Ampelvorrangschaltungen an Kreuzungen zur Reduzierung von Reisezeitverlusten im Buslinienverkehr
Die Straßen im Norden von München sind durch ein erhebliches Verkehrsaufkommen geprägt. Als florierende Wirtschaftsregion zieht die Gegend nicht nur viele Berufspendler an, sondern verzeichnet auch einen beträchtlichen Anteil an Güterverkehr. Insbesondere im südlichen Landkreis existiert ein dichtes Netz von Buslinien, das die bedeutenden Zentren im Norden Münchens miteinander verbindet. Das hohe Verkehrsaufkommen,insbesondere zu Stoßzeiten, beeinträchtigt aufgrund vermehrter Staus die Qualität des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die Umlaufzeiten der Regionalbusse sind auf die Abfahrts- und Ankunftszeiten der S-Bahnen und U-Bahnen abgestimmt. Um die Fahrplanstabilität zu gewährleisten, wird bereits bei der Planung ein zeitlicher Puffer einkalkuliert. Hauptsächlich an Kreuzungen führen längere Wartezeiten jedoch zu erheblichen Reisezeitverlusten, wodurch der vorgesehene Puffer oft nicht ausreicht und erhebliche Verspätungen entstehen.
Die Attraktivität und Akzeptanz des ÖPNV hängen neben dem Fahrangebot maßgeblich von der Zuverlässigkeit und Planbarkeit ab. Um trotz des hohen Verkehrsaufkommens Reisezeitverluste zu minimieren, könnte die Ausstattung von Bussen und Lichtsignalanlagen mit einer intelligenten Steuerungstechnik dienlich sein. Die stark frequentierten und somit stauanfälligen Lichtsignalanlagen befinden sich mehrheitlich an den Kreuzungen der Staatsstraßen (St 2053, St 2341, St 2350) und Kreisstraßen, für die das Staatliche Bauamt und der Landkreis Freising zuständig sind.
Vorgeschlagene Standorte für die Ampelvorrangschaltung:
Neufahrn:
- RB 690, RB 692, RB 694: Grünecker Str. (St 2053) / Bahnhofstr. (Gumberger Kreuzung)
- RB 690, RB 694: Echinger Str. (St 2053) / Christl-Cranz-Str. (St. 2341)
- RB 690: Ludwig-Erhardt-Str. / Christl-Cranz-Str. (St. 2341)
- X660, RB 692, RB 691: Neufahrner Str. (St 2053) / Münchner Str. (St. 2350)
Eching:
- RB 690, RB 695: Paul-Käsmeier-Str. (FS 5) / Schlesier-Str.
- RB 690: Untere Hauptstr. (St 2053) / Paul-Käsmeier-Str. (FS 5)
Garching:
- RB 690, X660: Freisinger Str. (St. 2350) / Ludwig-Prandtl Str.
- RB 690, X660: Freisinger Str. (St. 2350) / Lichtenbergstr.
Anträge und Infos zur neuen Buslinie
MVV-Buslinie 692 (Neufahrn – S1-Neufahrn – Mintraching – GE-Römerweg – S8-Hallbgm. – Hallbergmoos)
Kommentar von Florian Pflügler zur neuen Buslinie
Über meinen Beschlussvorschlag (Variante I) ist wegen des deutlich längeren Linienweges im Süden und Osten Neufahrns als weitestgehender Vorschlag zuerst abgestimmt worden. Für diesen wurde mit 6:18 (ja:nein) Stimmen keine Mehrheit erreicht. Auch mit dem Beschlussvorschlag den ich als Variante II vorgelegt habe, werden zwei wichtige Ziele im Neufahrner Süden neu durch den ÖPNV erschlossen: Das neue Gewerbegebiet NOVA-Gelände im Süd-Westen und der Gemeindefriedhof im Süd-Osten Neufahrns. Dieser erfuhr mit dem Gemeindratsabstimmungsergebnis 16:9 (ja:nein) Stimmen eine klare Mehrheit. Dieser Beschluss ist eine Detailfestlegung für den Linienweg im Neufahrner Süden für den Gemeinden Hallbergmoos und Neufahrn und dem Landkreis Freising bereits im Sommer 2016 beschlossen Linienweg für die neue Buslinie 692 die den Linienweg Neufahrn-Ortslinie – Neufahrn-S1 – Mintraching – GE-Römerweg – Hallbergmoos-S8 – Hallbergmoos-Ortslinie bedient. Der Betriebsbeginn ist zum nächsten Fahrplanwechsel am 10. Dezember 2017. Es findet zunächst ein vierjähriger Probebetrieb statt. Entsprechend der neuen Erkenntnisse während dieser Probebetriebszeit, wie z.B. bzgl. Fahrgastaufkommen und verkehrsbetrieblicher Aspekte, wird diese Linie weiterentwickelt.
Erweiterung der Stellplatzsatzung mit Carsharing
Der Gemeinderat verlangt in seinen Planungen im zentralen Ortsbereich eine verdichtete Nutzung der Bahnhofstraße. Für die Stärkung des Einzelhandels in Neufahrn, sollen im Erdgeschoß ausschließlich Geschäfte zulässig sein. In den darüberliegenden Geschoßen sind Dienstleistungen und Wohnen vorgesehen. Eine verdichtete Bebauung mit drei und mehr Vollgeschoßen führt entsprechend der derzeitigen Stellplatzsatzung der Gemeinde dazu, dass nur wenige große Wohnungen möglich sind. Denn nur so lassen sich in der Tiefgarage die zwei Stellplätze je Wohneinheit noch umsetzen. Ausschließlich große Wohnungen können aber nicht den vielfältigen Bedarf im Neufahrner Zentrum abdecken und es kann sich nicht jeder Wohnungen mit mehr als 100qm leisten. Außerdem ist von der Bahnhofstraße aus vieles fußläufig erreichbar und es gibt eine hervorragende ÖPNV-Verbindung z.B. nach Garching, nach München, nach Hallbergmoos, zum Flughafen und über Freising nach Niederbayern und in die Oberpfalz. Sprich die Anforderung für zwei Stellplätze je Wohneinheit ist insbesondere in der Bahnhofstraße völlig übertrieben. Deshalb habe ich über einen Antrag versucht eine neuen Punkte in die Stellplatzsatzung mitaufzunehmen, der es Bauherren ermöglicht statt 7 Stellplätze zu errichten ein Carsharing-Fahrzeug zur Verfügung zu stellen. Ein Carsharing-Angebot entspricht dem Mobilitätsbedarf von BürgerInnen, die im zentralen Ortsbereich wohnen wesentlich besser. Mehr dazu im Antrag zum Carsharing...