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Antrag / Anfrage / Rede

Einführung einer Verpackungssteuer

Antrag: Die Stadt Freising erhebt flächendeckend eine Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die für den sofortigen Verzehr oder zur Mitnahme ausgegeben werden.

Begründung:

Neben dem positiven Effekt auf das Klima gibt es andere Gründe, die die Einführung der Verpackungssteuer begründen.

  • Reduzierung von Verunreinigungen des Stadtbilds
  • Schaffen von Anreizen für das Mehrweg-System (seit 1.1.2023 geltende Angebotspflicht für Mehrwegverpackungen)
  • Einnahmen für den kommunalen Haushalt

Wunsch aus der Bevölkerung

Die Idee einer Verpackungssteuer wurde auch jüngst von der Agenda21 in ähnlicher Weise gefordert.

Rechtmäßigkeit

Die Rechtmäßigkeit der kommunalen Steuer wurde bereits vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt (Mai 2023). Im Grunde entspricht das Vorhaben einer örtlichen Verbrauchsteuer im Sinn des Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG.

Einnahmen für den Haushalt (vereinfachte Rechnung)

  • Deutschlandweit jährlich 3 Mrd. Einwegbecher*/84 Mio. Einwohner = 35,7 Becher pro Person.
  • In Freising: 50.000 x 35,7 = 1,8 Millionen
  • Somit wären es allein für die Becher (bei bspw. 50 Cent pro Becher) Einnahmen in Höhe von knapp 900.000 Euro.

Somit wären erhebliche Mehreinnahmen für die Stadt Freising zu erwarten, die den kommunalen Haushalt entlasten können.

 

*Zahlen des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts:https://www.bverwg.de/de/pm/2023/40

Stadt Tübingen: https://www.tuebingen.de/verpackungssteuer

 

 

 

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