Antrag / Anfrage / Rede
ödp Antrag für konstante Kindergartengebühren durch höhere Grundsteuer
Zur Deckung des Haushaltsdefizits möge der Hebesatz der Grundsteuer B von derzeit 320% auf zukünftig 330% angehoben werden. Dies entspricht einer Steigerung von 3,125%. Im Gegenzug verzichtet die Stadt für zunächst drei Jahre darauf, die Kindergartengebühren anzuheben.