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Antrag / Anfrage / Rede

ödp Antrag für konstante Kindergartengebühren durch höhere Grundsteuer

Zur Deckung des Haushaltsdefizits möge der Hebesatz der Grundsteuer B von derzeit 320% auf zukünftig 330% angehoben werden. Dies entspricht einer Steigerung von 3,125%. Im Gegenzug verzichtet die Stadt für zunächst drei Jahre darauf, die Kindergartengebühren anzuheben.

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