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Antrag / Anfrage / Rede

Öffentliche Haushaltsvorberatung

Antrag: Die in üblicher Weise im vierten Quartal stattfindende ganztägige Haushaltsvorberatung der Fraktionsvertreter*innen bzgl. des Hoheitshaushaltes der Stadt Freising wird zukünftig nicht mehr als nichtöffentliche Sitzung des Ältestenrates, sondern als ganztätige öffentliche Sitzung des Finanz- und Verwaltungs-Ausschuss durchgeführt.

Begründung:

Die Kernaufgabe eines jeden Gemeinderates ist die Beratung, Aufstellung und Verabschiedung des Haushaltsplanes. Dies hat laut bay. GO §65(1) in öffentlicher Sitzung stattzufinden. Der Finanz- und Verwaltungsausschuss ist gem. unserer Geschäftsordnung das für Finanz- und Haushaltsfragen grundsätzlich zuständige Gremium - die Vorberatung in einem solchen Ausschuss ist in der bay. GO §32 (1) ausdrücklich geregelt.

Die Presse und die Öffentlichkeit haben das Recht, detailliert an Verlauf und Ergebnissen der dort geführten vorberatenden Diskussion als Zuhörer teilzunehmen. Dies umfasst Informationen zu den einzelnen Investitionspunkten des Vermögenshaushalts ebenso wie zu den Verwaltungshaushaltkostenstellen. Auch der Stellenplan ist - abgesehen von konkreten Personalien - grundsätzlich öffentlich zu diskutieren. Nur so wird für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar, aus welchen Argumentationen bzw. politischen Strömungen die Einzelentscheidungen zustande kommen.

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