Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
angesichts des aktuell vorliegenden Antrags der „Freisinger Allianz Klimanotstand“ vom 18.08.2019 und weiteren von uns geführten Fachgesprächen bitten wir in Ergänzung zu unserem Antrag „Klimanotstand“ vom Mai 2019 um Behandlung folgender zusätzlicher Punkte:
Der Stadtrat, der Oberbürgermeister und die Verwaltung der Stadt Freising
h) erklären, dass die Stadt alles in ihrer Zuständigkeit Liegende unternimmt, um die Erderwärmung auf 1,5° C zu begrenzen. Um diesem Ziel gerecht zu werden, ist Klimaneutralität bis spätestens 2030 notwendig. Dies erfordert wiederum das Erreichen folgender Detailziele, die von der Stadt mit höchster Priorität verfolgt werden:
1. Der gesamte Strombedarf muss aus erneuerbaren Quellen (möglichst regional) gedeckt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Strombedarf aufgrund der Sektorkopplung auf rund 200 bis 250 % des heutigen Bedarfs ansteigen wird.
2. Der motorisierte Individualverkehr muss deutlich reduziert werden und ist auf effizientere Verkehrsmittel zu verlagern. Hierzu sind fuß- und Radverkehr sowie ÖPNV ebenso zu priorisieren wie eine Stadt der kurzen Wege.
3. Der Gebäudebestand der Stadt und ihrer Beteiligungen muss klimaneutral werden.Neubauvorhaben – städtisch wie privat - sind klimaneutral auszuführen.
i) legen einen Maßnahmenkatalog fest, um die Klimaziele einhalten zu können.
j) richten (nach dem Vorbild des „Runden Radltischs“ bzw. des „Innenstadtbeirates“) einen Klimabeirat ein, der bei der Erarbeitung und Umsetzung der Maßnahmen obligatorisch einzubeziehen ist.Im Kontext des ursprünglichen und des Ergänzungs-Antrags bitten wir außerdem um Berücksichtigung folgender Details:
• Personell ist mit dem „Klimaschutzbeauftragten“ in c) im Kontext der Stadt Freising natürlich der/die Klimaschutzmanager/in der Stadt gemeint, welche/r obligatorisch einzubeziehen ist. Dies gilt auch und insbesondere im Vorfeld aller Baugenehmigungen sowie bei Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen. Das operative Vorgehen ist in Geschäftsordnungs-Form zu verankern.
• Bezüglich der Einbeziehung der Eigenbetriebe bzw. städtischen (Mehrheits-)Beteiligungen in g) muss im Kern das selbe (verbindliche) Vorgehen gelten, wie für den ausgeführten Bereich des Hoheitshaushalts der Stadt selbst. Um dies sicherzustellen, ist in den Werkausschüssen der städtischen Eigenbetriebe sowie in den fakultativen Aufsichtsräten der städtischen GmbHs zukünftig der/die Klimaschutzmanager/in bzw. der/die Mobilitätsbeauftragte obligatorisch hinzuzuziehen.
• Bezüglich der Umsetzung der Punkte d), h) und i) sollte zusätzlich ein integriertes Vorgehen mit dem Landkreis (z.B. nach dem Vorbild „Gesamtkonzeption Berchtesgadener Land“) angestrebt werden, jedoch ohne verzögernde/aufschiebende Wirkung für die beantragten Aktivitäten im Wirkungsbereich der Stadt bzw. ihrer Beteiligungen selbst.
• Bezogen auf den Punkt h) 3. ist zu überprüfen, in wie weit es erforderlich ist, hierzu im Hochbauamt bzw. in der Bauaufsichtsbehörde dezidierte Planstellen neu zu schaffen oder ob bereits vorhandene Planstellen entsprechend umgewidmet werden können.
• Zusätzlich: Durchführung von zielgerichteten Schulungen/Workshops für Mitarbeiterinnen/ Mitarbeiter der Stadt um das Thema referatsübergreifend zu verankern.
Begründung:
Die neu hinzugekommenen Punkte h) mit j) sowie einzelne Detaillierungen haben wir (abgesehen von redaktioneller Anpassungen) im Wesentlichen wörtlich aus dem Antrag der „Freisinger Allianz Klimanotstand“ vom 18.08.2019 übernommen, weil wir sie in Ergänzung zu den bereits von uns beantragten Punkten für schlüssig und zielführend halten. Letzteres gilt insbesondere auch für die ausführliche, dort zu findende Begründung.
Die Detaillierungen des Folgeabschnitts können im Sinne einer Konkretisierung hilfreich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Hobmair, Ulrich Vogl